Personenstands- und Namensänderung für Auslandschweizer*innen

Vorraussetzung:

  • Keine.
  • Seit dem 1.1.2022 ist es möglich, ohne psychiatrisches Gutachten den Personenstand- sowie den Namen zu ändern.
  • Wichtig dabei zu beachten ist, dass eine Namensänderung nur in Kombination mit der Personenstandsänderung günstig bleibt.
  • Eine Namensänderung ohne Personenstandsänderung benötigt ein psychiatrisches Gutachten, sowie ein Motivationschreiben der betroffenen Person.
  • Im Falle von Minderjährigkeit braucht es eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten

Wie gehe ich vor?

1. Mache einen Termin bei einem Zivilstandsamt in der Schweiz

2. Gehe einfach mit deiner Schweizer ID an deinen Termin.

3. Dort übernimmt einer der Mitarbeitenden deinen Fall und du erklärst ihr/ihm wieso du deinen Personenstand ändern willst.

4. Der Mitarbeitende bereitet die Änderung vor und führt sie aus.

5. Daraufhin musst du nur noch unterschreiben und bezahlen.

6. Du erhältst deine Personenstandsänderung sofort.

7. Auf Wunsch wird auf Aufpreis auch ein neues Familienbuch ausgestellt

Kosten:

Einmalig 75 Franken

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